• Richter & Partner InternationalGmbH & Co. KG
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Tierhalterhaftpflichtversicherung

Ist Ihr Einhorn eigentlich versichert?

Als Tierhalter haften Sie gesetzlich für Schäden, die Ihr Tier verursacht – selbst wenn Sie keine Schuld trifft (§ 833 BGB). Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie vor hohen finanziellen Belastungen, insbesondere bei Personen- und Sachschäden.

Kohlezeichnung eines abstrakten Einhorns

Für wen ist die Versicherung?

Für alle Hunde- und Pferdehalter, da die private Haftpflicht nicht für Schäden durch größere Haustiere aufkommt.

Was ist versichert?

Die gesetzliche Haftpflicht für Schäden, die durch Ihr versichertes Tier verursacht werden. Dazu gehören:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Zusätzlicher Schutz möglich für:

  • Mietsachschäden & Tierhüterrisiko
  • Welpen (Hundehalter) & Fohlen (Pferdehalter)
  • Reitbeteiligungen & private Kutschfahrten

Was ist nicht versichert?

  • Vorsätzliche Schäden
  • Gewerbliche Nutzung (z. B. entgeltlicher Verleih, Reitunterricht)
  • Bestimmte Hunderassen nur auf Anfrage

Welche Leistungen erbringt die Versicherung?

  • Prüfung und Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Übernahme berechtigter Forderungen bis zur vereinbarten Deckungssumme
  • Kostenübernahme bei Rechtsstreitigkeiten

Schützen Sie sich vor finanziellen Risiken!

Exemplarische Leistungsübersichten für Hund und Pferd:


Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier